Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für sonstige Dienste

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Stand: Oktober 2020

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma eCademy GmbH (Bismarckstraße 2-8, 52066 Aachen, Amtsgericht Aachen, HRB 28308) (Impressum) über diese Webseite www.inside-online.de geschlossenen Verträge, die über die Lieferung von Waren oder den Kauf von digitalen Online-Produkten zwischen der eCademy GmbH (im Folgenden: „Anbieter“) und Unternehmern (i.S.d. § 14 BGB) oder Verbrauchern (i.S.d. § 13 BGB) – beide im Folgenden: „Kunden“ geschlossen werden.

 

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden von dem Anbieter nicht anerkannt, soweit diese von den nachfolgenden AGB abweichen. Dies gilt auch, soweit Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen werden.

 

1.3. Die AGB gelten auch für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB).

 

1.4. Sind oder werden Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

 

1.5. Vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners übertragbar.

 

1.6. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden

 

1.7. Für die Vertragsbeziehung findet ausschließlich, das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

1.8. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer.

 

1.9. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.10. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden per Email mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Email an den Kunden, so werden die neuen AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristgemäß zu kündigen.

 

1.11. Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich – rechtlichen Sondervermögen ist.

 

1.12. Der Kunde hat eigenverantwortlich Import – und Exportvorschriften für Lieferungen und Leistungen zu berücksichtigen. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Gebühren, Zölle und sonstigen Abgaben.

 

1.13. Die weiteren auf der Webseite des Anbieters aufgenommenen AGB für die Buchung von Leistungspaketen durch Unternehmer/n (b2b) finden ausschließlich Anwendung, wenn eines der auf der Webseite beworbenen Leistungspakete von dem Kunden abonniert wird und sind vorliegend unbeachtlich.

2. Einzelverträge

Die von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen sowie die projektspezifischen Regelungen – unter Einschluss der Vergütung und der erforderlichen Terminvorgaben bzw. Fristen – werden in entsprechenden Einzelverträgen festgelegt.

3. Untersuchungs- und Rügepflichten

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von dem Anbieter erbrachten Leistungsgegenstände nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu testen und erkennbare Mängel dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

3.2. Mängelrügen lassen eine etwaige Verpflichtung zur Zahlung unberührt.

 

3.3. Es bestehen keine Rechte des Auftraggebers, die Räume von dem Anbieter aus Revisions- oder Kontrollgründen zu betreten bzw. die Herausgabe von Unterlagen oder Daten von dem Anbieter zu diesem Zweck zu fordern.

4. Abnahme, Sachmängelhaftung

4.1. Soweit es sich bei den von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, hat der Auftraggeber diese nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Anbieter abzunehmen.

 

Im Falle einer Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber ist die Geschäftsleitung von dem Anbieter unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen ab Zugang der Verweigerung, über die konkreten Fehler mittels eines präzisen Fehlerprotokolls per E-Mail, Telefax oder schriftlich zu informieren.

 

Geht innerhalb des vorgenannten Zeitraums keine Abnahmeerklärung oder Fehlermeldung bei dem Anbieter ein, so gilt das Werk als abgenommen. Bei unerheblichen Mängeln darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

 

4.2. Die (teilweise) Nutzung im produktiven Einsatz bzw. der vollständige Einsatz des Werkes durch den Auftraggeber stehen der Abnahme gleich.

 

4.3. Bei Einzelverträgen, die Teilabnahmen enthalten, hat der Anbieter die entsprechenden Teilleistungen nach der jeweiligen Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern. Darüber hinaus gelten für abnahmebezogene Teilleistungen die Bestimmungen unter Ziffer 4.1. und 4.2. entsprechend.

 

4.4. Handelt es sich bei dem mit dem Anbieter geschlossenen Einzelvertrag um einen Werkvertrag, so ist der Anbieter berechtigt, aufgetretene Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung zu beseitigen.

 

4.5. Im Falle eines Kaufvertrags ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder angemessen den Kaufpreis zu mindern, soweit der Anbieter zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist bzw. die Nachbesserung mindestens zweimal fehlschlägt.

 

4.6. Ansprüche wegen einer Sachmängelhaftung verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt im Falle eines Werkvertrags mit der Abnahme und im Falle eines Kaufvertrags mit der Übergabe des Leistungsgegenstands.

 

4.7. Erbringt der Anbieter auf Anforderung des Auftraggebers Leistungen, die nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen (insbesondere auf einer Sachmängelhaftung), ist der Anbieter berechtigt, diese Leistungen dem Auftraggeber zu dem aktuellen Tagessatz von dem Anbieter in Rechnung zu stellen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Soweit in den Einzelverträgen keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen wurden, sind alle Rechnungen von dem Anbieter ohne Abzug 14 Kalendertage nach ihrem Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.

 

5.2. Alle Preise sind in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

 

5.3. Die Aufrechnung mit Ansprüchen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von dem Anbieter gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung der den Einzelverträgen zugrunde liegenden Forderungen Eigentum von dem Anbieter.

 

6.2. Erlischt das Eigentum von dem Anbieter aufgrund einer Verbindung oder Vermischung, so geht das Miteigentum wertanteilsmäßig auf den Anbieter über.

7. Nutzungsrechte

7.1. Soweit die Einzelverträge keine anderweitigen Bestimmungen enthalten, erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen einfache Nutzungsrechte. Ferner sind Quellprogramme (Source-Codes) bzw. Nutzungsrechte an diesen nicht Leistungsgegenstand und werden dem Auftraggeber nicht übertragen. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen liegen grundsätzlich bei dem Anbieter. Handelt es sich um individuell für Auftraggeber erstellte Arbeitsergebnisse erhält er hieran die ausschließlichen Nutzungsrechte.

7.2. Soweit Vertragsgegenstand der Einzelverträge die Erstellung bzw. der Verkauf von Software ist (dies umfasst sowohl Standard- als auch Individualsoftware), erhält der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung der entsprechenden Vergütung das Recht, die Software in maschinenlesbarer Form – Objektcode – zu nutzen. An von dem Anbieter verwendeten Libraries und Frameworks sowie an eingesetzten Standardsoftwareanteilen erhält der Auftraggeber entsprechende einfache unternehmensweite Nutzungsrechte. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorgenannten Libraries und Frameworks von den von dem Anbieter erbrachten individuellen Arbeitsergebnissen zu trennen und insbesondere diese nicht mit Fremdprodukten zu verknüpfen.

Soweit einem Unternehmen Nutzungsrechte eingeräumt werden, beziehen sich diese Rechte – für den Fall, dass keine anderweitige Abrede getroffen wurde – auf den betriebsinternen Einsatz am Sitz des jeweiligen Unternehmens.

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, ist dieser zum Betrieb der Software an einem Bildschirmarbeitsplatz (Einzelplatzanwendung) an einem Ort berechtigt und das Bereitstellen der Software für lokale Netzwerke über ein Intranet oder das Internet ist ausgeschlossen, soweit der entsprechende Einzelvertrag keine anderweitige vertragliche Abrede enthält.

7.3. Arbeitsergebnisse bzw. Dokumente, einschließlich der grundlegenden Ideen, Entwürfe und Konzepte, die unentgeltlich im Rahmen von Ausschreibungen bzw. Pitches dem Auftraggeber übergeben werden, dürfen über den Zweck der Ausschreibung hinaus nicht durch den Auftraggeber genutzt werden. Sämtliche über die im Rahmen der Ausschreibung hinausgehende Nutzung der übergebenden Inhalte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen liegen grundsätzlich bei dem Anbieter.

8. Haftung

8.1. Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

 

8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

 

8.3. Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; 8.1 und 8.2 bleiben unberührt. Sofern ein Ersatz sog. reiner Vermögensschäden in Betracht kommt, ist dieser in dem Fall auf den Nettobetrag des Umsatzes mit dem Kunden in den letzten 12 Monaten beschränkt.

 

8.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit dem Anbieter zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Anbieters, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. In Zweifelsfällen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter vor einer Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Ferner gilt die Pflicht zur Wahrung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen,

a) die der Auftraggeber von dem Anbieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mitgeteilt, überlassen, zugänglich oder bekannt gemacht werden oder dem Auftraggeber in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller, elektronischer (einschließlich Software und dazugehöriger Dokumentation) oder sonstiger Form, und die als ,,vertraulich“ gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt,

b) die unter den Datenschutz oder eine ähnliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von ähnlicher Natur wie die durch Datenschutz geschützten Daten sind oder

c) bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse des Anbieters aus der Natur der Information ergibt, insbesondere jede Information, die sich auf diese Geheimhaltungsvereinbarung, das Know-how des Anbieters, den Inhalt und Bestand der Zusammenarbeit oder sonstige Informationen und Daten des Anbieters bezieht.

Die beispielhafte Aufführung von Information unter a) bis c) ist nicht abschließend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Lizensierung von Softwareprodukten als Software-as-a-Service durch Unternehmer/n (b2b)

Diese AGB gelten für Verträge mit der eCademy GmbH.

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Stand: Oktober 2020

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma eCademy GmbH (Bismarckstraße 2-8, 52066 Aachen, Amtsgericht Aachen, HRB 28308) (Impressum) über diese Webseite www.inside-online.de geschlossenen Verträge, die über die Lieferung von Waren oder den Kauf von digitalen Online-Produkten zwischen der eCademy GmbH (im Folgenden: „Anbieter“) und Unternehmern (i.S.d. § 14 BGB) oder Verbrauchern (i.S.d. § 13 BGB) – beide im Folgenden: „Kunden“ geschlossen werden.

 

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden von dem Anbieter nicht anerkannt, soweit diese von den nachfolgenden AGB abweichen. Dies gilt auch, soweit Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen werden.

 

1.3 Sind oder werden Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

 

1.4 Vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners übertragbar.

 

1.5 Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden

 

1.6 Für die Vertragsbeziehung findet ausschließlich, das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

1.7 Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer.

 

1.8 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.9 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden per Email mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Email an den Kunden, so werden die neuen AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristgemäß zu kündigen.

 

1.10 Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich – rechtlichen Sondervermögen ist.

 

1.11 Der Kunde hat eigenverantwortlich Import – und Exportvorschriften für Lieferungen und Leistungen zu berücksichtigen. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Gebühren, Zölle und sonstigen Abgaben.

 

1.12 Die weiteren auf der Webseite des Anbieters aufgenommenen AGB zu allgemeinen Dienstleistungen finden auf das Geschäftsverhältnis zwischen dem Anbieter und Kunden bei Buchung eines der Leistungspakete nach Ziff.1.1 dieser AGB keine Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Softwareanwendung (im Folgenden auch bei Mehrzahl: Anwendung) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) im vereinbarten Umfang durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

 

2.2 Der Anbieter bietet verschiedene Leistungspakete an, die jeweils kostenpflichtig sind. In der Beschreibung des Leistungspaketes wird der vereinbarte Umfang der eingeräumten Rechte an der Anwendung und die Speicherkapazitäten beschrieben. Den Parteien steht es frei über die verfügbaren Leistungspakete hinausgehende Vereinbarungen zu treffen. Für solche Vereinbarungen ist Schriftform erforderlich.

 

2.3 Die Einzelvertraglichen Vereinbarungen nach Ziff. 2.2 zwischen den Parteien gehen den Regelungen aus den AGB vor. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vereinbarungen gilt folgende hierarchische Rangordnung: 1. Einzelvertrag, 2. Anlagen des Einzelvertrages, 3. AGB.

Eine spezielle Bestimmung geht einer allgemeinen Bestimmung vor.

Soll in einem Einzelvertrag von Bestimmungen dieser AGB abgewichen werden, so ist dies in Bezug auf die jeweilige Abweichung in dem jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich zu vereinbaren und die Regelung der AGB, von der abgewichen werden soll, ausdrücklich zu benennen. Das gleiche gilt für abweichende Regelungen in den Anlagen zu einem Einzelvertrag hinsichtlich der Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages. Soweit in dem Einzelvertrag Vereinbarungen zu einem Regelungsgegenstand nicht getroffen sind gelten immer die jeweiligen Regelungen aus den AGB.

3. Berechtigung des Kunden

3.1 Voraussetzung der Berechtigung zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, ist die ordnungsgemäße Registrierung des Kunden im Rahmen der Buchung der Leistungspakete. Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

 

3.2 Der Kunde muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen und/ oder geschäftsunfähigen Personen ist eine Registrierung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

4. Buchung und Registrierung

4.1 Durch Anklicken des Buttons „Abonnieren“ hat ein Kunde das Verfahren zur Bestellung eines Leistungspaketes eingeleitet und gelangt auf das Bestellformular für das Leistungspaket. Der Kunde ist verpflichtet, das Bestellformular vollständig und korrekt auszufüllen. Die Verwendung von Spitznamen, Falschangaben, Abkürzungen oder Tarnnamen ist nicht erlaubt. Der Kunde hat wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (im Folgenden: „Registrierungsdaten“ genannt) zu machen. Die Registrierungsdaten sind vom Kunden bei Bedarf zu aktualisieren und Änderungen unverzüglich einzupflegen. Der Kunde wird vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses über den Inhalt des Leistungspaketes, die umfasste(n) Nutzerzahl(en) und die Preise informiert. Mit Betätigen des Buttons „Probezeit beginnen“ erklärt der Kunde verbindlich, einen Vertrag über das von ihm gewählte Leistungspaket abschließen zu wollen. Das Vertragsverhältnis hierüber entsteht mit E-Mail-Bestätigung der Buchung durch den Anbieter. Die Bestätigung der Buchung kann mit Übersendung der Rechnung per Email erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, das in der Buchung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang bei dem Anbieter abzulehnen. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme der Buchung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Die Probezeit beträgt 30 Tage, das genaue Datum wird dem Kunden vor Vertragsabschluss angezeigt. Sollte der Vertrag nicht innerhalb der Probezeit vom Kunden schriftlich oder im Kundenportal elektronisch gekündigt werden, so wird zum Ende der Probezeit das ausgewählte Zahlungsmittel erstmalig mit dem Preis für das Abonnement belastet. Die weiteren Belastungen des gewählten Zahlungsmittels erfolgen im Intervall des gewählten Leistungspaketes. Nach jeder Belastung erhält der Kunde automatisiert eine Rechnung über das gebuchte Leistungspaket per E-Mail.

 

4.2 Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden ein Profil im Kundenportal (https://subscriptions.zoho.eu/portal/inside) angelegt und ihm ein Zugang als Link per E-Mail geschickt. Dort muss er ein Passwort für das Kundenportal festlegen. Der Kunde hat Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und sicherzustellen, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn er den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. eines Bekanntwerdens seiner Zugangsdaten erlangt. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter führt keine Überprüfung der Identität der Profilinhaber und der Angaben in den Profilen durch. Der Anbieter leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei dem Profilinhaber um die Person handelt, für die der jeweilige Profilinhaber sich ausgibt.

 

4.3 Mit erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde außerdem einen Administrationszugang als Link zum abonnierten Produkt per E-Mail. Dort muss er ein Passwort für das Produkt festlegen. Der Kunde hat Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und sicherzustellen, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn er den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. eines Bekanntwerdens seiner Zugangsdaten erlangt. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter führt keine Überprüfung der Identität der Profilinhaber und der Angaben in den Profilen durch. Der Anbieter leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei dem Profilinhaber um die Person handelt, für die der jeweilige Profilinhaber sich ausgibt.

 

4.4 Der Kunde hat bei Buchung eines entgeltlichen Leistungspaketes seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes wahrheitsgemäß anzugeben. In dem Falle, dass der Kunde eine USt-ID nicht besitzt, hat er dem Anbieter über die bereitgestellte Kontaktmöglichkeit eine Gewerbeanmeldung zuzusenden. Er kann diese zufaxen. In dem Falle, dass er die Gewerbeanmeldung per E-Mail übersendet, muss die Gewerbeanmeldung in einem pdf/a Dateiformat übermittelt werden. In dem Falle, dass der Kunde weder eine USt-ID angibt noch eine Gewerbeanmeldung in einem pfd/a Dateiformat übersendet, kommt ein Vertrag über ein entgeltliches Leistungspaket nicht zustande.

 

4.5 Der Anbieter ist berechtigt, für den Fall, dass der Kunde unwahre, ungenaue oder unvollständige Registrierungsdaten erteilt hat, die zu einer fehlerhaften Individualisierung des Kunden führen können oder im Fall eines Zahlungsverzugs, den Zugang zum Produkt und den Kunden zu sperren. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Richtigkeit der von dem Kunden angegebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer begründete Zweifel bestehen.

 

4.6 Der Anbieter ist berechtigt, für den Fall, dass nach Zahlungserinnerung und Mahnung an den Kunden per E-Mail die Belastung des angegebenen Zahlungsmittels innerhalb von 5 Werktage nicht erfolgen kann, den Zugang zum Produkt sowie alle Anwendungsdaten des Kunden im Produkt und den Kunden im Kundenportal zu löschen.

 

 

4.7 Den Parteien steht es frei, einen Vertrag für die Buchung von Leistungspaketen außerhalb des Online-Registrierungsvorganges unter Geltung der vorliegenden AGB abzuschließen.

5. Bereitstellung von Anwendung und Speicherplatz für Anwendungsdaten

5.1 Der Anbieter hält ab dem mit Buchung des Leistungspaketes vereinbarten Zeitpunkt im Internet (im Folgenden „Cloud“) die vereinbarte Anwendung (Softwareprodukt) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

5.2  Der Anbieter haftet dafür, dass die bereit gestellte Anwendung

5.3 Die Anwendung entspricht stets dem erprobten Stand (allgemein anerkannt) der Technik.

Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Hauptversion (Mayor Release) der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Der Anbieter dies dem Kunden spätestens drei Monate vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen.

5.4 Der Anbieter hält in der Cloud für die Anwendungsdaten Speicherplatz in im vereinbarten Umfang bereit.

5.5 Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden in der Cloud regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Es wird jeweils der Stand der letzten 7 Tage vorgehalten. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

5.6 Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums in dem die Cloud betrieben wird.

5.7 Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden in der Beschreibung des Leistungspaketes getroffen. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

6. Zugriffsbrowser

6.1 Der Anbieter stellt dem Kunden keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über einen von der Anwendung unterstützen Browser, der den Systemvoraussetzungen von dem Anbieter entspricht. Die Systemvoraussetzungen sind über die URL zu https://servicedesk.elearning.de/portal/de/kb/articles/systemvoraussetzungen-eauthor-evolution abrufbar. Die Systemvoraussetzungen sind Vertragsbestandteil.

 

6.2 Der Anbieter schuldet dem Kunden nicht die Bereitstellung und/oder Funktionsfähigkeit des Browsers. Wenn der Kunde selbst Anpassung an den Browsern durchführt, muss er seinerseits sicherstellen, dass die Nutzung der Anwendung weiterhin möglich ist. Der Anbieter selbst prüft dies mit der Standardkonfiguration der in den Systemvoraussetzungen aufgeführten Browsern.

7. Technische Verfügbarkeit der Anwendung und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

7.1 Der Anbieter schuldet die auf der Webseite zu www.inside-online.de/sla bestimmte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

7.2 Sämtliche Einzelheiten zur Verfügbarkeit, insb. zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, ergeben sich aus der Beschreibung unter www.inside-online.de/sla, insb.

  • die Systemnutzungszeit/Onlinezeit und die Servicezeiten,
  • die Zeit, in der der Anbieter regelmäßige bzw. planmäßige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen vornimmt (Wartungsfenster),
  • den Bezugszeitraum, innerhalb dessen die Verfügbarkeit berechnet wird und
  • den Grad der Verfügbarkeit in Prozent.

In den SLA www.inside-online.de/sla finden sich die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Sachmängeln in Bezug auf die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten gelten, einschließlich etwaiger Sanktionen bei Nichteinhaltung.

7.3 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch stehen dem Kunden keine Mängelansprüche gegen den Anbieter zu. Die verschuldensunabhängige Haftung von in Zeit wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

8. Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

8.1 Nutzungsrechte an der Anwendung

(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

 

(b) Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

 

(c) Der Kunde nutzt die Anwendung nur durch die in dem gebuchten Leistungspaket angegebene Anzahl von Personen (Named User). Erfolgt eine Nutzung durch mehr als die dort angegebene Anzahl von Personen, zahlt der Kunde eine in dem gebuchten Leistungspaket vereinbarte pauschalierte Nutzungsgebühr je Person und Zugriff; weitere Ansprüche von dem Anbieter bei einer mengenmäßigen Mehrnutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus bleiben unberührt.

 

(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

 

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen. Etwas anderes gilt für verbundene Unternehmen des Kunden nach §§ 15 ff AktG.

 

(f) Source-Codes sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Dem Kunden werden keinerlei Rechte an diesem übertragen. Soweit Quellprogramme (Source-Codes) an mittels der Anwendung erstellten Anwendungsdaten entstehen, die auf HTML-Code oder Javascript-Code basieren und damit als Computerprogramme zu qualifizieren sind, bedarf die Übertragung dieser Source Codes und der maschinenlesbaren Codes an Dritte der vorherigen Zustimmung von dem Anbieter.

 

(g) Der Kunde ist – soweit vorstehende Bestimmungen dem nicht entgegenstehen – ohne eine zusätzliche, vorherige, schriftliche Zustimmung von dem Anbieter insbesondere nicht berechtigt

  • die Anwendung nebst deren Begleitmaterial weiter zu veräußern,
  • die Anwendung in jeglicher Form selbst zu vermieten
  • die Anwendung, die Arbeitsergebnisse und die in den Arbeitsergebnissen verwendeten Libraries sowie Frameworks bzw. bei einer Dekompilierung gewonnene Informationen selber zu Nutzen oder an Dritte in sonstiger Weise weiterzugeben,
  • die Anwendung und die in den Anwendungsdaten verwendeten Libraries sowie Frameworks zu verändern, zu pflegen (insbesondere fortzuschreiben), eine Änderung oder Entfernung von Seriennummern oder sonstigen der Programmidentifikation dienenden Merkmale vorzunehmen,
  • die Libraries und Frameworks von den Arbeitsergebnissen der Anwendung zu trennen und insbesondere diese nicht mit Fremdprodukten zu verknüpfen,
  • den Gebrauch der Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus Dritten unentgeltlich zu überlassen (Leihe),
  • Sicherungskopien der Anwendung und der in den Anwendungsdaten verwendeten Libraries sowie Frameworks anzufertigen und/oder an Dritte weiterzugeben,
  • sonstige Vervielfältigungshandlungen vorzunehmen, die zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Anwendung und der in den Anwendungsdaten verwendeten Libraries sowie Frameworks nicht notwendig sind.

8.2 Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder in der Cloud gespeichert werden.

(c) Ebenfalls ist dem Kunden jede Handlung untersagt, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Anwendung zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme übermäßig zu belasten.

(d) Sollte dem Kunden eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstwie unberechtigte Nutzung der Anwendung bekannt werden, so hat der Kunde den Anbieter zu benachrichtigen.

8.3 Verletzung der Bestimmungen nach 8.1 und 8.2 durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in 8.1 oder 8.2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen 8.2 lit. b, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch den Anbieter weiterhin oder wiederholt die Regelungen in 8.1 oder 8.2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch Dritte (oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer) schuldhaft ermöglicht und/oder im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. In Zeit bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

8.4 Rechte des Kunden an etwa entstehenden Datenbanken/Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden in der Cloud von dem Anbieter Medien in Form der aus der Anwendung exportierbaren Formaten (HTML/SCORM) entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der entstandenen exportierten Medien. Dies gilt nicht hinsichtlich der Daten in Form der Speicherung in den Datenbanken, die in der Anwendung verwendet werden.

9. Haftung des Anbieters für Rechte Dritter

9.1 Der Anbieter wird den Kunden von Rechten Dritter bzw. von deren Geltendmachung und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Anwendungsdaten ermöglichen.

 

9.2 Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

10. Entgelt

10.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung bestimmt sich nach den für das abgeschlossene Abonnement vereinbarten Preisen. Die Preise sind unter https://www.inside-online.de/software/eauthor-evolution/jetzt-kaufen/ aufgeführt. Alle dort aufgeführten Preise sind Nettopreise.

 

10.2 Die nutzungsabhängige Gebühr für die laufende Speicherung und Bereithaltung der Anwendungsdaten einschließlich der Datensicherung bestimmt sich ebenfalls nach den für das gebuchte Leistungspaket vereinbarten Preisen.

 

10.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die nutzungsabhängigen Vergütungen nach 10.1 und 10.2 erstmals nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von 6 Wochen zum darauf folgenden Quartalsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich ihre für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben.

Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

 

10.4 Sonstige [ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte] Leistungen werden von dem Anbieter nach Aufwand (Time & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Preisen des Anbieters erbracht.

 

10.5 Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

 

10.6 Zahlungsziel: die Rechnungen sind sofort fällig.

11. Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insb.

a) seine Nutzungs- und Zugangsberechtigungen und die der von ihm angelegten Nutzer geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

b) die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;

c) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziff 8 einhalten, insb.

aa) sofern eine Nutzung durch sog. „Named User“ zugelassen ist, alle von ihm für die Nutzung der Anwendung vorgesehenen Nutzer und entsprechende Änderungen benennen und eine mehrfache Nutzung eines Users durch mehrere Personen seinerseits auszuschließen;

bb) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

cc) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;

dd) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;

ee) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;

d) dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung der Anwendungsdaten Dritter) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

e) nach 12.1 Satz 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

f) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

g) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

h) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die in der Cloud gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern.

12. Datensicherheit, Datenschutz

12.1 Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten der hinzugefügten Teilnehmer verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sofern der Kunde personenbezogene Daten auf den Systemen des Anbieters, insbesondere im Rahmen der Anwendungsdaten speichert bzw. verarbeitet, muss er diese nach Art. 28 DSGVO absichern.  Die Parteien schließen von daher nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO die Auftragsverarbeitungsvereinbarung aus. Der Kunde akzeptiert im Zuge der Buchung die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung unter https://www.inside-online.de/avv. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

Der Anbieter ist zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang ach Ziff. 5.5 verpflichtet. Der Anbieter hat zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß

Art.32 der DSGVO zu erfüllen. Insbesondere hat der Anbieter die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift der Anbieter die nach dem Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht ihrem Zugriff unterliegenden Systemen hat sie ihren Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Begünstigten findet ausschließlich im Gebiet eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Datenverarbeitungen in anderen Ländern dürfen nur erfolgen, sofern die Voraussetzungen der Art. 44 bis 47 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme Art. 49 DSGVO vorliegt.

 

12.2 Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

 

12.3 Die Verpflichtungen nach 12.1 und 12.2 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

13. Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach Ziff. 11, 12

Verletzt eine Partei eine Pflicht nach den 11, 12 aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so ist für jeden einzelnen Pflichtverstoß eine Vertragsstrafe zwischen 5.000,-€ und 25.000,-€ zu zahlen. Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür ist die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil der geschädigten Partei (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und eines Verschuldens. Die Höhe der Vertragsstrafe wird durch die geschädigte Partei angemessen festgesetzt, wobei im Streitfall über die Angemessenheit, die Höhe der Vertragsstrafe durch das zuständige Landgericht auf Angemessenheit hin zu überprüfen ist. Durch die Geltendmachung oder Entrichtung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung oder eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes nicht berührt. Eine verwirkte und bezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz vollumfänglich angerechnet.

14. Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

14.1 Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

 

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

 

14.3 Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; 14.1 und 14.2 bleiben unberührt. Sofern ein Ersatz sog. reiner Vermögensschäden in Betracht kommt, ist dieser in dem Fall auf den Nettobetrag des Umsatzes mit dem Kunden in den letzten 12 Monaten beschränkt.

 

14.4 Ein Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

 

14.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15. Laufzeit, Kündigung

15.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags, seine Laufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket.

 

15.2 Beträgt die Laufzeit des gebuchten Leistungspaketes mindestens 12 Monate, so kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei schriftlich oder im Kundenportal mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

 

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: ein Verstoß des Kunden gegen die Handlungspflichten aus Ziff.4.1, 4.2, Ziff. 8.1 (c), (e), (f), (g), Ziff. 8.2 (b), (c), Ziff 11 und Ziff. 12 der AGB

 

15.4. Der Anbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ebenso kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

16. Höhere Gewalt

Keine Partei ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemien, Epidemien
  • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.

 

Jede Partei hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

Jede Partei hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

17. Aufrechnung Zurückbehaltung

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

 

18.2 Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iS von Abs. 1 rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.