Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb wurde am 2. Februar 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am 23. Februar 2016 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat somit bis zum 23. Februar 2018 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
- Doch welche laufenden Maßnahmen sind bis dahin abzuschließen?
- Welche neuen Maßnahmen sind bis dahin auf den Weg zu bringen?
- Wie sind aktuelle „gut beraten“-Projekte weiterzuführen?
- Wie steht es um die Ausgestaltung des Verhaltenskodex?
- Welche Erfahrungen lassen sich aus bisherigen „gut beraten“-Auditierungen ableiten?
Diese und noch zahlreiche weitere fachliche, prozessuale und verfahrensmäßige Fragen stehen aus Sicht der Ausbildungsverantwortlichen, Trainer und HR-Experten im Mittelpunkt unserer Veranstaltung am 08.03.2016 in Stuttgart sowie am 09.03.2016 in Frankfurt (Main).